Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen GEMaMo® Ingenieurbüro, im Folgenden GEMaMo® genannt, für frei vereinbarte Dienstleistungen für ihre Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.
1. Allgemeines
GEMaMo® erbringt Dienstleistungen zu Managementsystemen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall erkennt der Auftraggeber die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise der GEMaMo® an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von GEMaMo® schriftlich anerkannt wurden.
2. Auftragsdurchführung
GEMaMo® bewertet und optimiert die Managementsystem des Auftraggebers oder Teile davon mit dem Ziel, die Konformität zu festgelegten oder vereinbarten Forderungen, einschließlich der Wirksamkeit des Systems oder Teilen davon zu bewerten. Hierüber erhält der Auftraggeber einen Bericht. Die Durchführung erfolgt grundsätzlich am Ort der Leistungserbringung des Auftraggebers. Abweichende Vorgehen werden Einzel vereinbart. GEMaMo® ist bei der Abarbeitung unabhängig, neutral und objektiv. Art und Umfang der Leistungen der GEMaMo® werden bei der Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt; Teilleistungen sind möglich. Termine zum Verfahren vereinbaren die Parteien gesondert. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vereinbarten im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftragnehmer nicht zugemutet werden kann, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
3. Auftraggeberpflichten
Der Auftraggeber hat der GEMaMo® alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen gewissenhaft, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. Die Ausführung des Auftrags ohne Erfüllung der vorstehenden Punkte geht auf das alleinige Risiko (Auswirkung der Unsicherheit auf Ziele (Quelle: ISO 19011)) des Auftraggebers, soweit GEMaMo® nicht ein Mitverschulden trifft.
4. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
GEMaMo® beachtet die Einhaltung der Schweigepflicht. Sie trifft Vorsorge dafür, dass weder Berichte noch sonstige Tatsachen oder Unterlagen, die bei der Erbringung der Dienstleistung bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden. GEMaMo® kann von schriftlichen Unterlagen, die ihr zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Ablichtungen zu ihren Akten nehmen. Soweit im Zuge des Auftrags Berichte, Bewertungsergebnisse u. Ä. erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, räumt GEMaMo® dem Auftraggeber hieran ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden nicht übertragen, insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Berichte Bewertungsergebnisse u. Ä. zu verändern. GeMaMo verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke innerhalb GEMaMo®. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen der Anlage zu § 9 BDSG hat sie technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung von GEMaMo® umfasst nur die ausdrücklich in Auftrag gegebenen Dienstleistungen. Soweit GEMaMo® allgemeine Dienstleistungen erbringt, sind die Parteien sich darüber einig, dass GEMaMo® keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende Entscheidungen zu treffen.
6. Haftung
GEMaMo® haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn GeMaMo, der gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder wenn GEMaMo®, der gesetzliche Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt haben. GEMaMo® haftet im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Folgeschäden einschließlich vertragstypischer Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
Für die Berechnung der Leistungen gelten die jeweils gültigen Preise der GEMaMo®, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist. Aufträge werden nach Leistungserbringung und mit Tätigkeitsnachweis abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist GEMaMo® berechtigt, die jeweils banküblichen Zinsen zu berechnen. GEMaMo® überprüft ihre Preise in regelmäßigen Abständen. Sollte sich aufgrund gestiegener Gemein- oder Bezugskosten die Notwendigkeit einer Anpassung der Preise ergeben, wird dies mindestens 4 Monate vor Inkrafttreten angezeigt. Für bereits schriftlich beauftragte Leistungen gelten die beauftragten Preise fort.
8. Fristen und Termine
GEMaMo® und der Auftraggeber vereinbaren Termine möglichst langfristig. Termine werden schriftlich bestätigt. Kann auf Veranlassung des Auftraggebers ein bestätigter Termin nicht wahrgenommen werden, so kann GEMaMo® die durch die Vorbereitung des Termins tatsächlich entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen. Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als acht Wochen vor dem Beginn der Leistungserbringung erfolgen, berechnet GEMaMo® 80 Prozent der Auftragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren. Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als sieben Kalendertage vor Beginn der Leistungserbringung erfolgen, berechnet GEMaMo® 100 Prozent der Auftragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren.
9. Dauer und Beendigung
Der Vertrag wird mit Auftragserteilung auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann vom Auftraggeber ohne Angabe besonderer Gründe mit einer Frist von jeweils sechs Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Im Fall der Kündigung durch den Auftraggeber behält sich GEMaMo® vor, die bereits erbrachten Leistungen zu berechnen. Bei Kündigungen durch den Auftraggeber, die weniger als acht Wochen vor dem Beginn der Leistungserbringung erfolgen, berechnet GEMaMo® 80 Prozent der Auftragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren. Bei Absagen durch den Auftraggeber, die weniger als sieben Kalendertage vor Beginn der Leistungserbringung erfolgen, berechnet GEMaMo® 100 Prozent der Auftragssumme zuzüglich entstandener Reisekosten bzw. Stornogebühren. GEMaMo® kann nur aus wichtigem Grund dem Auftraggeber gegenüber kündigen.
10. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Homburg/Saar. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Zusätzlich zu vorstehenden Bedingungen gelten bei einzelnen Zertifizierungsdienstleistungen die jeweils spezifischen Forderungen in der jeweils gültigen Version inklusive ihrer ergänzenden Interpretationen. Alle unsere früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.
11. Ausgabestand: 30.10.2019